Jus episcopale (lat.), die bischöfliche Jurisdiktionsgewalt, insbesondere die nach protestantischem Kirchenrecht dem Landesherrn in Ansehung der protestantischen Landeskirche zustehende bischöfliche Machtvollkommenheit. Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html